Sachverständiger Lichtenfels

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Uwe R. Korff Lichtenfels

Uwe R. Korff

Bausachverständiger und Baugutachter

Schlesierstraße 6
96215 Lichtenfels
Tel: 09571 929 91 70
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger Bauschadenbewertung D1 für das Schreinergewerk
TÜV Rheinland zertifizierter Bausachverständiger und Baugutachter

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Lichtenfels steht Ihnen Herr Uwe R. Korff als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Uwe R. Korff kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Lichtenfels, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Lichtenfels kommen bzw. sich nicht in Lichtenfels auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Lichtenfels - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Lichtenfels ist eine Kreisstadt in Bayern und gehört zum Regierungsbezirk Oberfranken. Die Stadt mit ca. 20.000 Einwohnern ist in 28 Stadtteilen gegliedert und ist Mittelzentrum des Landkreises Lichtenfels. Lichtenfels liegt einzigartig im Schnittpunkt von alten, faszinierenden Natur- und Kulturlandschaften und ist als Deutsche Korbstadt weit über die Grenzen Frankens hinaus bekannt.

Im Bereich Bildung und Forschung hat die Stadt eine öffentliche Bücherei im Rathaus, mehrere Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen, Förderschulen und ein Innovations- Technologie- und Designzentrum für das deutsche Flechthandwerk. Die Stadt betreibt mehrere öffentliche Einrichtungen mit der Zusammenarbeit des Landkreises Lichtenfels und der Stadtwerke Lichtenfels. Für Jugendliche gibt es ein Jugendzentrum, welches ein vielfältiges Angebot bietet. Das Jugendzentrum hat ein Jugendcafe, eine Kreativwerkstadt, eine Kulturfabrik, ein Skaterpark, ein Basketballfeld und ein Proberaum für Instrumente. Für Freizeitaktivitäten gibt es z.B. zwei Bäder, das Freizeitbad Merania und ein Flussbad am Main. Außerdem gibt es noch ein Campingplatz in landschaftlich reizvoller Umgebung. Wer an Kultur & Sehenswürdigkeiten interessiert ist hat in Lichtenfels eine Menge an Bauwerken zu sehen und hat auch die Möglichkeit Museen zu besuchen. Wer mal einen Besuch nach Lichtenfels abstatten will, der kann sich vorher auf der Website der Stadt über die Möglichkeiten erkundigen.

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